Bundesteilhabegesetz (BTHG)
Das Bundesteilhabegesetz ist die umfangreichste Änderung in der Gesetzgebung für Menschen mit Behinderungen in den vergangenen Jahren. Die Regelungen des Bundesteilhabegesetzes werden auch für Rheinland-Pfalz erhebliche Umstellungen bedeuten, die in einem Ausführungsgesetz (ABTHG) geregelt werden müssen.
Die Rechtsänderungen sollen Menschen mit Behinderungen eine möglichst volle und wirksame Teilhabe und selbstbestimmte Lebensführung in allen Lebensbereichen ermöglichen. Nun müssen diese komplexen Neuregelungen umgesetzt werden. Das betrifft auch ganz konkret die Anforderungen an die individuelle Bedarfsermittlung und Teilhabeplanung.
Auf Bundesebene wurde ein Projekt Umsetzungsbegleitung eingerichtet.